Tageskarten für Gäste

 
Vereinsmitglieder und Gäste können für das Fischen Tageskarten in der myfish-APP kaufen. 
Fangstatistik für Fischer mit Tageskarten: Die Fangstatistik muss in der myfish-APP laufend nachgeführt werden. Bei einer Kontrolle durch eine dafür berechtigte Person kann das Handy mit den nachgeführten Fängen vorgelegt werden.
 
Tageskarten sind absofort über die App myfish (verfügbar auf Android & iOS Patent) erhältlich.
Nach der Installation und Registrierung in der App erhalten Sie eine e-Mail mit einem Bestätigungs-Link. Klicken
Sie unbedingt auf diesen Link, um die volle Funktionalität der App zu gewährleisten.
In der myfish-App können Sie dann einfach im Menü „Meine Patente“ den Befehl „hinzufügen“ wählen,
das entsprechende Gewässer antippen, das gewünschte Patent wählen und mit Twint, Postkarte oder
Visa/Mastercard bezahlen. Eine Kaufbestätigung wird per Mail versandt, sie kann somit auch
ausgedruckt und dann als Ergänzung zur App auch auf Papier mitgeführt werden.

Zudem muss  auch die Fangstatistik direkt in der App geführt werden (In der «Übersicht» das
gewünschte Gewässer wählen, „Ausflug starten“ antippen, Fänge erfassen, „Ausflug beenden“ am Ende
des Fischertages nicht vergessen. Beachten Sie, dass wir als Gewässerverwalter nur die offiziellen
Angaben wie Art, Grösse, Menge, Fangzeitpunkt und Gewicht einsehen können. Die anderen
Fangangaben sind zu Ihrer privaten Verfügung.
 
Wenn Sie versuchsweise Fänge erfassen möchten, wählen Sie dafür bitte ausschliesslich das
„Testgewässer Bundeshaus“ in Bern: dort können Patente gekauft und Fänge erfasst werden ohne dass
das Berücksichtigung in der Fangstatistik findet.
 
Auf www.myfish.ch ist ein detailliertes Demo-Video aufgeschaltet.

Die schweizerischen Schonzeiten sind verbindlich und einzuhalten. Ebenfalls sind die lokalen Reglemente
& Schutzzonen für alle Fischer verpflichtend.
 
Tageskartengebühr:
  • Fischerei vom Ufer aus: CHF 25.00
  • Fischerei vom Ufer aus für Jugendliche bis 16 Jahre: CHF 15.00
  • Fischerei von einem Boot (nur in Begleitung eines Jahreskarteninhabers erlaubt): CHF 35.00
 Schonzeiten und Schonmasse:       

Fischart:

Schonmass:

Schonzeit:

Forellen

35 cm

ganzes Jahr

Aeschen

35 cm

ganzes Jahr

Felchen

25 cm

01.11.-31.12.

Zander

40 cm

 01.01.-31.05.

Hechte

45 cm

 01.01.-31.04.

Barsche (Egli)

15 cm

Keine

Barben

30 cm

Keine

Schleien

25 cm

Keine

Aale

50 cm

ganzes Jahr

 
In der Zeit vom 1. Januar bis 30. April dürfen im Alten Rhein keine Raubfischköder verwendet werden.
 
Gesetzliche Bestimmungen:
  • Jungfische, Gewässer, Ufer und das Eigentum Dritter ist zu schonen.

  • Verboten ist die Verwendung von:
          -         Lebenden Köderfischen
          -         Nichtkorrodierenden Angelhaken (z.B. Goldangel)
          -         Angel mit Widerhaken
  • Die Angelfischerei ist zu folgenden Zeiten gestattet:
     -       1. April bis 30. September    04:00-23:00 Uhr
     -       1. Oktober bis 31. März        06:00-19:00 Uhr
Weitere Bestimmungen
  • Pro Tag dürfen höchstens 2 Hechte oder 1 Zander gefangen werden.
  • Das Fischen ist nur mit einer Rute pro Tageskarte gestattet.
  • Vorbleien ist nicht gestattet.
  • Die Tageskarte respektive myFish APP ist beim Fischfang auf sich zu tragen und den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen.
Bei Missachtung der Vorschriften wird die Tageskarte ohne Entschädigung eingezogen. Bei schweren Zuwiderhandlungen gegen diese     Bestimmungen erfolgt eine Verzeigung.

Schutzverfügungen und Bestimmungen zur Ausübung der Fischerei

Schutzverfügung Rüdlingen.pdf 1'376 KB
Reviergrenzen_a.pdf 139 KB
Fangmoratorium Äschen.pdf 667 KB
Bestimmungen zur Fischerei mit Tageskarte.pdf 836 KB
Beilage 2_Schutzverfuegung_Situationsplan.pdf 3'165 KB